Krebsfrüherkennung

Das Wichtigste zuerst: die Krebsvorsorgeuntersuchungen können nur dann ihren Zweck erfüllen, wenn sie regelmäßig mindestens 1 x pro Jahr durchgeführt werden. In der Hektik des Alltags kann es schon mal passieren, dass man seinen nächsten Termin nicht immer parat hat. Daher bieten wir Ihnen unseren "Recall" an. Wenn Sie es möchten, rufen wir Sie gerne frühzeitig an und machen mit Ihnen einen Termin für die nächste Vorsorgeuntersuchung aus!

 

Als gesetzlich Krankenversicherte haben Sie gemäß der Krebsfrüherkennungsrichtlinie Anspruch auf folgende Vorsorgeleistungen:

  • ab dem vollendeten 20. Lebensjahr:
    Zellabstrich, Tastuntersuchungen des inneren Genital
  • ab dem vollendeten 30. Lebensjahr:
    zusätzliche Tastuntersuchung der Brust, Inspektion der Haut
  • ab dem vollendeten 35. Lebensjahr: 
    Alle 3 Jahre wird ein kombinierter Abstrich (Pap und HPV) entnommen. Wenn beide Abstriche unauffällig sind, wird erst wieder nach 3 Jahren abgestrichen, wieder Pap und HPV. Das finden viele Fachärzte und Patientinnen zu lang, deshalb können sie auf eigenen Wunsch bei uns in den Jahren dazwischen einen Abstrich machen lassen.
  • ab dem vollendeten 50. Lebensjahr:
    zusätzliche digitale Untersuchung des Rektums sowie Durchführung eines Schnelltests auf okkultes Blut im Stuhl
  • ab dem vollendeten 50. bis 69. Lebensjahr:
    zusätzlich alle 2 Jahre ein Mammographie-Screening (Deutschlandweites Programm zur Früherkennung von Brustkrebs. Eine persönliche Einladung erhalten Sie automatisch von entsprechender Stelle)
  • ab dem vollendeten 55. Lebensjahr:
    zusätzlich eine Darmspiegelung alle 10 Jahre oder alle 2 Jahre ein Stuhltest

Über die „normalen“ gesetzlichen Vorsorgeuntersuchungen hinaus bieten wir Ihnen folgende individuelle Wahlleistungen zur Optimierung Ihrer persönlichen Vorsorge an:

  • Brustultraschall

  • Vaginale Ultraschalluntersuchung

  • HPV-Test

  • Immunologischer Stuhltest

  • Dünnschicht-Zytologie

  • Blasenkrebsfrüherkennung